Dem steht der päpstliche monarchische Zentralismus entgegen. Die Päpste haben ja auch das Recht, die katholischen Bischöfe für ihre Diözesen zu ernennen.
Aber trotzdem ließe sich etwas bewegen nach dem Modell der "Leuenberger Konkordie": 1973 einigten sich die lutherischen, unierten und reformierten Kirchen Europas auf theologischer Basis auf eine Kirchengemeinschaft, die gegenseitige Anerkennung der Ämter und Sakramente einschließt. Die Methodisten machten bald darauf auch mit. Das heißt "versöhnte Verschiedenheit": die Gemeinde bleiben bei ihrer Bekenntnisbindung, aber die Mitglieder können über diese Konfessionsgrenzen hinaus in den anderen Kirchen zum Abendmahl gehen.
Beim jetzigen Papst kommt aber hinzu, dass die katholische Kirche nur weltkirchlich reagieren kann. In Südamerika sind die "Evangelischen" hauptsächlich Pfingstler (Pentecostals) und evangelikale Baptisten, lehnen also die Taufe von Kindern kategorisch ab.
Aber vielleicht gibt es die Möglichkeit einer "versöhnten Verschiedenheit" mit den Kirchen der Leuenberger Konkordie und des Provoo-Übereinkommens (Kirchengemeinschaft lutherischer und anglikanischer Kirchen in Europa).
Das älteste Beispiel ist die Kirche von Südindien, die 1947 als Vereinigung der anglikanischen, kongregationalistischen, presbyterianischen, reformierten und methodistischen Kirchen Südindiens entstanden ist.
Wie zu sehen ist, sind die Kirchen des baptistischen Typs (Ablehnung der Kindertaufe) da immer außen vor. Das ist ein weiteres Problem der Ökumene, das nicht zu unterschätzen ist.