An der Abstimmung nahmen 713.228 Berliner teil - 29,2 Prozent der Wahlberechtigten. Mit "Ja" stimmten 48,5 Prozent der Teilnehmer, "Nein" kreuzten 51,3.
Da mindestestens 25% an solch einer Wahl teilnehmen müssen, wird der Ethikunterricht Pflichtfach- und der Religionsunterricht Wahlfach bleiben.
Das ist keine große Wahlbeteiligung, nur wenn man bedenkt, dass diejenigen, die für Religion einstehen, zur Wahl hätten gehen können, wenn es ihnen so am Herzen liegt, es aber nicht taten, so ist das zwar kein sehr eindeutiges Ergebnis, aber ein Ergebnis.
Ich persönlich bin froh darüber, weil ich der Meinung bin, dass Religion reine Privatsache ist.
Bis jetzt hat Religion noch nie einen Vorteil für die Menschen oder Völker gebracht.
Wer in der Religion persönlich einen Halt oder einen Vorteil findet, besitzt die Möglichkeit, sie auch auszuüben. Daran hindert ihn keiner.
Warum also sollten andere Menschen, die sich mit Religion nicht indentifizieren können, im Gegenzug dazu gezwungen werden, was sie gar nicht wollen.
Es gibt im Grundgesetz nicht nur den Paragraphen, der das Recht auf Religionsfreiheit zusichert. (Zu dieser Religionsfreiheit gehört aber auch das Recht der Freiheit auf gar keine Religion), sondern auch noch das Recht auf Meinungsfreiheit.
In meinen Augen war schon allein diese Abstimmung eine Farce, eben weil das Recht auf Religionsfreiheit mit der Option auf obligatorischem Religionsunterricht diese Freiheit, die im Grundgesetz verankert ist, aushebelt.
Und dabei ist mein eigener Glauben oder Nichtglauben vollkommen gleichgültig, weil für mich als Mensch obligatorischer Religionsunterricht ein Angriff auf das freie Denken des Einzelnen und die Demokratie ist, denn Freiheit ist auch Freiheit des Andersdenkenden.
Und wer den fakultativen Religionsunterricht besuchen möchte, wird nicht daran gehindert.
Er besitzt also diese Freiheit.
Wo wäre aber die Freiheit für die anderen bei einem "Muss".
Dafür gibt es ein schönes Sprichwort:
"Was du nicht willst, das man dir tu, das füg' auch keinem anderen zu."
Ergo: Wer für sich Religionsfreiheit in Anspruch nimmt, der sollte dieselbe Freiheit auch anderen zugestehen.
Religion sollte genauso wie der Einzug von Kirchensteuern nicht Aufgabe des Staates sein.